Sie haben Anspruch auf eine Altersrente aus der Pflichtversicherung zu dem Zeitpunkt, ab dem Sie eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beanspruchen können. Außerdem muss die Wartezeit von 60 Umlage-/Beitragsmonaten erfüllt sein.
Bitte beachten Sie:
Wählen Sie "Regelaltersgrenze", so wird als Rentenbeginn Ihre persönliche Altersgrenze unterstellt. Diese liegt (je nach Geburtsdatum) zwischen dem 65. und 67. Lebensjahr. Unterstellen Sie einen abweichenden Rentenbeginn, vermindert sich ggf. Ihre Betriebsrente um Abschläge (0,3 % pro Monat; max. 10,8 %). Über die Höhe der eventuellen Abschläge informiert Sie die gesetzliche Rentenversicherung.