Sie haben Anspruch auf eine Altersrente aus der Pflichtversicherung zu dem Zeitpunkt, ab dem Sie eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beanspruchen können. Außerdem muss die Wartezeit von 60 Umlage-/Beitragsmonaten erfüllt sein.
Bitte beachten Sie:
Wählen Sie "Regelaltersgrenze", so wird als Rentenbeginn Ihre persönliche Altersgrenze unterstellt. Diese liegt (je nach Geburtsdatum) zwischen dem 65. und 67. Lebensjahr. Unterstellen Sie einen abweichenden Rentenbeginn, vermindert sich ggf. Ihre Betriebsrente um Abschläge (0,3 % pro Monat; max. 10,8 %). Über die Höhe der eventuellen Abschläge informiert Sie die gesetzliche Rentenversicherung.
Hier geben Sie Ihr zusatzversorgungspflichtiges Jahresentgelt ein. Dieses Entgelt ist nicht identisch mit dem sozialversicherungspflichtigen Entgelt. Das zusatzversorgungspflichtige Entgelt ist in der Regel auf Ihrem Dezember-Gehaltszettel ausgewiesen.
Hier geben Sie die Versorgungspunkte (nicht die monatliche Rentenanwartschaft in €) ein, die Sie bereits bei der BVK Zusatzversorgung erworben haben. Die BVK Zusatzversorgung teilt Ihnen einmal jährlich den Stand Ihrer Versorgungspunkte in Form einer Renteninformation mit.
Hier geben Sie das Datum ein, bis zu dem Sie die oben angegebenen Versorgungspunkte erworben haben. Diese Daten können Sie zum Beispiel aus Ihrer letzten Renteninformation entnehmen.
Hier können Sie eine Dynamisierung Ihres zukünftigen zusatzversorgungspflichtigen Entgelts auswählen. Bitte beachten Sie, dass in der Berechnung dann Ihr eingegebenes zusatzversorgungspflichtiges Entgelt bis zum Rentenbeginn jährlich mit dem ausgewählten Dynamisierungsprozentsatz erhöht wird. Fällt diese Gehaltsanpassung in der Zukunft geringer aus als von Ihnen vorgegeben, so ist der errechnete Betriebsrentenbetrag nicht aussagekräftig.
Hier erhalten Sie Hinweise zu den jeweiligen auszufüllenden Feldern.
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