Zusatzversorgungskasse Wiesbaden - Betriebsrentenrechner

Daten eingeben
Ergebnis
Start

Dieser Betriebsrentenrechner hilft Ihnen beispielhaft Ihre mögliche Altersrente aus der Pflichtversicherung bei der Zusatzversorgungskasse Wiesbaden zu ermitteln. Bitte beachten Sie, dass die Berechnung unverbindlich ist und auf den von Ihnen eingegebenen Daten beruht und Sie daraus keine Rechtsansprüche ableiten können.

€
Renteneintrittsalter Wiesbaden

Sie haben Anspruch auf eine Altersrente aus der Pflichtversicherung zu dem Zeitpunkt, ab dem Sie eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beanspruchen können. Außerdem muss die Wartezeit von 60 Umlage-/Beitragsmonaten erfüllt sein.
Bitte beachten Sie:
Wählen Sie "Regelaltersgrenze", so wird als Rentenbeginn Ihre persönliche Altersgrenze unterstellt. Diese liegt (je nach Geburtsdatum) zwischen dem 65. und 67. Lebensjahr. Unterstellen Sie einen abweichenden Rentenbeginn, vermindert sich ggf. Ihre Betriebsrente um Abschläge (0,3 % pro Monat; max. 10,8 %). Über die Höhe der eventuellen Abschläge informiert Sie die gesetzliche Rentenversicherung.

Zusatzversorgungspflichtiges Jahresentgelt

Hier geben Sie Ihr zusatzversorgungspflichtiges Jahresentgelt ein. Dieses Entgelt ist nicht identisch mit dem sozialversicherungspflichtigen Entgelt. Das zusatzversorgungspflichtige Entgelt ist in der Regel auf Ihrem Dezember-Gehaltszettel ausgewiesen.

Bereits erworbene Versorgungspunkte

Hier geben Sie die Versorgungspunkte (nicht die monatliche Rentenanwartschaft in €) ein, die Sie bereits bei der Zusatzversorgungskasse Wiesbaden erworben haben. Die Zusatzversorgungskasse Wiesbaden teilt Ihnen einmal jährlich den Stand Ihrer Versorgungspunkte in Form einer Renteninformation mit.

Vorstehende Angaben zum Stand 31.12

Hier geben Sie das Datum ein, bis zu dem Sie die oben angegebenen Versorgungspunkte erworben haben. Diese Daten können Sie zum Beispiel aus Ihrer letzten Renteninformation entnehmen.

Dynamisierung

Hier können Sie eine Dynamisierung Ihres zukünftigen zusatzversorgungspflichtigen Entgelts auswählen. Bitte beachten Sie, dass in der Berechnung dann Ihr eingegebenes zusatzversorgungspflichtiges Entgelt bis zum Rentenbeginn jährlich mit dem ausgewählten Dynamisierungsprozentsatz erhöht wird. Fällt diese Gehaltsanpassung in der Zukunft geringer aus als von Ihnen vorgegeben, so ist der errechnete Betriebsrentenbetrag nicht aussagekräftig.

Hilfe

Hier erhalten Sie Hinweise zu den jeweiligen auszufüllenden Feldern.

h07.title

h07.text

h08.title

h08.text

h09.title

h09.text

h10.title

h10.text

h11.title

h11.text

h12.title

h12.text

h13.title

h13.text

h14.title

h14.text

h15.title

h15.text

h16.title

h16.text

h17.title

h17.text

h18.title

h18.text

h19.title

h19.text

h20.title

h20.text

Datenschutz
© 2022 - Zusatzversorgungskasse Wiesbaden