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Sie können unsere PlusPunktRente als Entgeltumwandlung, als PlusPunktRente mit Riester-Förderung, als PlusPunktRente ohne staatliche Förderung oder als PlusPunktRente als freiwillige Arbeitgeber-Höherversicherung (Abschluss nur durch Arbeitgeber) vereinbaren.
Wählen Sie als Erstes die gewünschte Vertragsvariante Ihrer PlusPunktRente:
Weitere Informationen zur PlusPunktRente mit Entgeltumwandlung oder Riester-Förderung finden Sie hier.
Haben Sie Fragen zur PlusPunktRente? Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie und an (0511) 168 40444.
Haben Sie technische Probleme? Schreiben Sie uns eine E-Mail an 16.1EDV@hannover-stadt.de oder rufen Sie uns an (0511) 168 40444.
Entgeltumwandlung ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber, bei der in Zukunft ein Teil Ihrer Bruttobezüge in eine betriebliche Altersversorgung umgewandelt und in die PlusPunktRente einbezahlt wird. Dieser Teil der Bezüge ist in der Regel steuer- und auch sozialabgabenfrei. Die Obergrenze für steuerfreie Beiträge liegt im Jahr 2025 bei 7,728 € und verändert sich, i.d.R. jährlich nach oben. Die Obergrenze für sozialabgabenfreie Beträge liegt im Jahr 2025 bei 3,864 €.
Sie können bei der ZVK Hannover eine PlusPunktRente mit Riester-Förderung abschließen, wenn Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Der Staat fördert Sie dann durch die Zahlung einer Grundzulage (175 €) und ggf. Kinderzulage für jedes Kind, für das Sie Kindergeld erhalten (185 € je Kind, für nach dem 31.12.2007 geborene Kinder jeweils 300 €). Um die volle staatliche Zulage zu erhalten, müssen Sie einen Mindesteigenbeitrag, abhängig von Ihrem sozialversicherungspflichtigen Einkommen, einzahlen. Zusätzlich können Sie Ihre Altersvorsorgebeiträge bis zu 2.100 € im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Sonderausgabenabzug geltend machen.
Sie können bei der ZVK Hannover eine PlusPunktRente ohne staatliche Förderung (z. B. weil Sie nicht zum förderberechtigten Personenkreis gehören) abschließen. Hier profitieren Sie - wie bei allen anderen Vertragsvarianten auch - von unseren hohen Leistungen, da wir niedrige Verwaltungskosten haben und keine Abschluss- und Vermittlerprovisionen zahlen.
Sie können als Arbeitgeber freiwillig Beiträge für Ihre Beschäftigten in eine PlusPunktRente einzahlen. Diese Beiträge sind im Jahr 2025 bis zu 7,728 € steuerfrei. Von dieser Obergrenze ist der vom Arbeitgeber gezahlte steuer- und sozialabgabenfreie Zusatzbeitrag für die Betriebsrente des öffentlichen und kirchlichen Dienstes bei der ZVK Hannover abzuziehen.
Geben Sie bitte hier den von Ihnen gewünschten Monatsbeitrag ein, wenn Sie eine monatliche Beitragszahlung vornehmen wollen. Bei einer Entgeltumwandlung ist im Jahr 2025 ein Mindestbeitrag von insgesamt 280.88 € (bzw. 23,41 €/Monat) notwendig. Beachten Sie bitte, dass neben oder statt einer monatlichen Beitragszahlung auch Einmalzahlungen möglich sind.
Geben Sie bitte hier den Monat und das Jahr ein, ab dem die monatliche Beitragszahlung erfolgen soll. Da die PlusPunktRente zur betrieblichen Altersvorsorge gehört, ist eine Beitragsüberweisung durch den Arbeitgeber vorgesehen.
Geben Sie bitte hier den von Ihnen gewünschten Beitrag für eine Einmalzahlung ein, die Sie regelmäßig jedes Jahr wiederholen wollen (z. B. jedes Jahr xxx € aus der Jahressonderzahlung). Bei einer Entgeltumwandlung ist für das Jahr 2025 ein Mindestbeitrag von 280.88 €; notwendig. Neben der regelmäßen Einmalzahlungen sind auch monatliche Beitragszahlungen möglich. Da die PlusPunktRente zur betrieblichen Altersvorsorge gehört, ist eine Beitragsüberweisung durch den Arbeitgeber vorgesehen.
Geben Sie bitte hier einen Beitrag ein, wenn Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt einmalig eine Beitragszahlung vornehmen wollen (z. B. einmalig im Juli 2025 xxx €). Bei einer Entgeltumwandlung ist für das Jahr 2025 ein Mindestbeitrag von 280.88 notwendig. Beachten Sie, dass neben oder statt einer Einmalzahlung auch regelmäßige jährliche Einmalzahlungen und/oder monatliche Beitragszahlungen möglich sind.
Geben Sie bitte hier den Monat und das Jahr ein, zu dem die einmalige Zahlung über den Arbeitgeber überwiesen werden soll.
Zur Berechnung der staatlichen Zulage, die Sie erhalten können, benötigen wir Ihr sozialversicherungspflichtiges Bruttoentgelt des Vorjahres. Sie finden dieses z. B. auf der Meldung zur Sozialversicherung nach DEüV, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben
Geben Sie bitte hier die Anzahl Ihrer kindergeldberechtigten Kinder ein. Eine Kinderzulage erhalten Sie für jedes Kind, für das Ihnen Kindergeld ausgezahlt wird. Grundsätzlich werden Kinderzulagen der Mutter zugeordnet. Eine Zuweisung der Kinderzulage an den Vater ist mit Zustimmung der Mutter möglich.
Geben Sie bitte hier den von Ihnen gewünschten Monatsbeitrag ein.
Kindergeld wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Bei Arbeitslosigkeit des Kindes gilt eine höhere Altersgrenze von 21 Jahren, bei in Schul- oder Berufsausbildung befindlichen Kindern gilt eine Altershöchstgrenze von 25 Jahren.
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Als Rentenbeginn haben wir den Beginn der Regelaltersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung angenommen (jahrgangsabhängig zwischen dem 65. und dem 67. Lebensjahr). Sie können den Beginn Ihrer Altersrente ab Vollendung des 62. Lebensjahres frei wählen.
Sie können bei Beginn einer Alters- oder Erwerbsminderungsrente auf eine Hinterbliebenenabsicherung verzichten. Dies erhöht Ihre Rentenleistung.
Geben Sie hier bitte den Monat und das Jahr ein, ab dem jährlich wiederkehrend eine Einmalzahlung durch den Arbeitgeber überwiesen werden soll.
Geben Sie bitte hier den von Ihnen gewünschten Monatsbeitrag ein.
Der Versicherungsschutz umfasst neben Altersrente und Hinterbliebenenversorgung auch eine Erwerbsminderungsrente.
Die Vermögenswirksamen Leistungen sind im "gewünschten monatlichen Beitrag" enthalten.
Arbeitnehmer können von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss für eine Entgeltumwandlung erhalten. Details können Sie bei Ihrem Arbeitgeber erfragen. Der Arbeitgeber-Zuschuss wird auf Basis aller Beiträge berechnet.
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