Ihr rentenversicherungspflichtiges Bruttojahreseinkommen finden Sie auf der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung nach DEÜV. Hinzuzurechnen sind auch Entgeltersatzleistungen als Nettobetrag, wie z.B. Krankengeld, Krankengeld für Kinderkrankentage, Arbeitslosengeld, volle Erwerbsminderungsrente etc.