Es steht mindestens die beamtenrechtliche Mindestversorgung zu, die derzeit (Besoldungsstand 01/2021) bei Stufe 1 des Familienzuschlages 1.903,48 € beträgt.
Die entsprechenden Werte bei Stufe 0 und 0,5 des Familienzuschlages sind 1.811,29€ und 1.857,38 €.
Bei der Dienstunfallversorgung sind diese Werte noch um ca. 7,9 % höher.